Die Radstrecke
Vollsperrung der gesamten Radstrecke für den Straßenverkehr. Es gilt die Straßenverkehrsord- nung. Das tragen eines radsportspezifischen Helms ist Pflicht. Das Windschattenfahren ist gemäß DTU-Ordnung grundsätzlich verboten.
Vollsperrung der gesamten Radstrecke für den Straßenverkehr. Es gilt die Straßenverkehrsord- nung. Das tragen eines radsportspezifischen Helms ist Pflicht. Das Windschattenfahren ist gemäß DTU-Ordnung grundsätzlich verboten.